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Bei den "Non-Financial-Covenants" sind von besonderer Bedeutung die Sicherheiten-Rangklauseln. Hierbei sind Negativklauseln, Positiverklärungen und Gleichstellungsverpflichtungen zu unterscheiden. Ein Verstoß gegen eine Negativklausel führt häufig zur Pflicht zur Stellung einer entsprechenden Sicherheit.
MAC-Klauseln ("Material Adverse Change") werden ebenfalls den Financial Covenants zugerechnet. Im Regelfall betrifft dies eine Zusicherung, dass sich seit dem Abschlussstichtag keine wesentliche Verschlechterung ergeben hat, aber nur den Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages. Es ist insoweit kein "Covenant". MAC-Klauseln sind gefährlich, wenn die genaue Festlegung, welche Kriterien anzulegen sind, nicht eindeutig geregelt sind.
Die Cross-Default-Klauseln gehören zu den am meisten unterschätzten Financial Covenants. Eine Cross-Default-Clause wird der Kreditnehmer nur akzeptieren, wenn sich entweder eine besondere Kreditsituation ergibt oder er den Gehalt der Klausel nicht verstanden hat oder er sich in einer aussichtslosen Situation befindet.
Corporate Financial Covenants können dieselben Wirkungen entfalten wie Finanzkennzahlen. Die Ausschüttung von Dividenden kann bei einem Mindesteigenkapitalerfordernis in gleichem Mafle unmöglich sein, wie im Fall eines expliziten Ausschüttungsverbots. Corporate Financial Covenants beeinträchtigen die unternehmerische Freiheit des Kreditnehmers im Interesse des Kreditgebers.
Eine ausführliche Darstellung ergibt sich aus der Präsentation "Financial Covenants aus Unternehmersicht"
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